Patientenverfügung
15. Dezember 2006
Koalition will Patientenverfügung gesetzlich regeln
SPD und Union dringen nach einem Zeitungsbericht auf eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung.
Einen Gesetzentwurf der Koalition werde es angesichts «grundlegender Differenzen» zwar nicht geben, stattdessen aber zwei unterschiedliche Gruppen-anträge im Bundestag zu Beginn des Jahres 2007, berichtet der Berliner «Tagesspiegel» (Montag).
Die Mehrheit solle dann im Bundestag «über alle Parteigrenzen hinweg gefunden werden». Die Deutsche Hospiz Stiftung bezeichnete eine gesetzliche Regelung am Montag als «mehr als nur überfällig».
Bislang hätten Bundestag und Bundesregierung das Thema «auf die lange Bank geschoben».
Ein Gesetzentwurf aus den Reihen der SPD schlägt demnach vor, dass eine Patienten-verfügung generell bindend sein soll, und zwar «unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung».
Nur bei Zweifeln über den mutmaßlichen Patientenwillen solle ein Vormundschaftsgericht entscheiden.
Auch die Union will eine «grundsätzlich bindende» Patientenverfügung, wie es dem Bericht zufolge in einer Vorlage des Rechtspolitikers Wolfgang Bosbach (CDU) für die Fraktion heißt.
Eine lebenserhaltende medizinische Maßnahme dürfe aber nur «bei irreversiblen Grundleiden» abgebrochen werden. Zudem sollen lebenserhaltende Maßnahmen abgesetzt werden dürfen, wenn Menschen über lange Zeit ohne Bewusstsein sind und dieses «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» niemals wiedererlangen werden.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vorgeschlagen, die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung in dieser Wahlperiode abzuschließen.
Mit einer solchen Erklärung kann ein Patient Regelungen für die Fälle treffen, in denen es ihm nicht mehr möglich ist, selbst Wünsche für eine Behandlung zu äußern. Eine solche Verfügung enthält zum Beispiel eine Bestimmung, die es dem Arzt untersagt, künstliche Ernährung oder Beatmung weiterzuführen.
dpa-Meldung vom 11. Dezember 2006