Innenhof der Hölle
16. September 2021
Gestern war vom "Vorhof der Hölle" die Rede.
gemeint ist die Erbengemeinschaft -
dargelegt am Beispiel einer Immobilie in Kölle.
Was ist denn nun der "Innenhof der Hölle"
- sprich: wo gehts "am heißesten" her ?
Nach 3o Jahren Erfahrung im Erbrecht sage ich:
Den heftigsten Streit liefern sich
die Kinder der ersten Ehefrau und
die zweite Ehefrau des Mannes !
Dieser Konflikt ist von keinem (Erb-)
Recht zu bändigen: hier gehen zwei Seiten aufeinander los,
die sich - auch ohne Erbstreit - vertragen wie Feuer und Wasser.
Schon beim antiken Tragödienschreiber Euripides heißt es:
Die zweite Frau haßt die Kinder der ersten
wie eine Natter voller Gift !
Friedrich Schiller würde kommentieren:
Und das geht in beide Richtungen.
Hat also einen besonderen Touch,
wenn die Töchter mit der zweiten Frau des Vaters
streiten; Söhne können´s aber auch !
Zum einen herrscht da R i v a l i t ä t ,
zum anderen steckt im Nachlass des Vaters
oft das Erbe der Mutter !
Und das (Erb-) Recht ?
Kann das die Parteien nicht befrieden ?
Nun, die nutzen das (Erb-) Recht als W a f f e !