Testament auf Tischplatte
23. Oktober 2020
... geht oder geht nicht ?!
Wo ein Testament niedergeschrieben wird,
hat keinen Einfluss auf seine Wirksamkeit.
Der letzte Wille ist auch dann gültig, wenn der Erblasser ihn mit Filzstift auf eine Tischplatte geschrieben hat,
heißt es in der Zeitschrift "NJW Spezial" (Heft 21, 2020)
mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 30 VI 92/20).
Allerdings muss auch in diesem Fall das Testament unterschrieben werden.
Nur dann erfüllt es die Anforderungen des § 2247 BGB.