Betreuungsrecht
01. Januar 2020
... heute vor 28 Jahren in kraft getreten;
... es löste
- in einer All-Parteien-Koalition im Bundestag verabschiedet -
das Vormundschaftsrecht alten Typs
ab
und setzte an die Stelle von
Nomen est omen !
Fortan durfte eine Betreuung nur eingerichtet werden,
wenn der Mensch aufgrund einer
körperlichen oder seelischen Befindlichkeit
Anlaß hierfür gab.
Erstmals in der Geschichte des deutschen Zivilrechts
schuf man die Möglichkeit einer
umfassenden privaten Vollmacht
bezüglich der sog. immateriellen Rechtsgüter
wie körperliche Unversehrtheit
gab es diese bisher nicht !
Inzwischen hat sie sich als sog.
V o r s o r g e v o l l m a c h t (siehe ab Seite 33)
verbreitet.