Pflege
02. Dezember 2019
... künftig werden Kinder entlastet
Die Kinder von Pflegebedürftigen
werden künftig erst ab einem
jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro
bei Kosten für das Pflegeheim der Eltern beteiligt.
Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz.
Sie sollen nur noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von
mehr als 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Damit entfällt die bisherige
Einkommensgrenze von 21.600 Euro netto pro Jahr.
https://www.tagesschau.de/inland/bundesrat-pflege-101.html
Hier wirds erläutert: