ErbSt in NRW
04. Juni 2019
Statistisches
Die NRW-Finanzämter erteilten im Jahr 2017 27 720 Erbschaftsteuerbescheide mit einem Vermögenswert von insgesamt 8,7 Milliarden Euro.
Wie die
amtliche Statistikstelle des Landes
mitteilt, verblieben nach Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Hinzurechnung steuerlich relevanter Vorerwerbe
insgesamt 5,4 Milliarden Euro an steuerpflichtigem Erbe; das waren 0,3 Prozent mehr als im Jahr 2016.
Auf diese Summe mussten 24 634 Nachlassbegünstigte 1,1 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus zahlen;
das waren 3,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 1,2 Milliarden Euro).
Bei fast jeder zweiten (46,0 Prozent) steuerpflichtigen Erbschaft lag der Vermögenswert im vergangenen Jahr bei unter 50 000 Euro; hieraus resultierten 4,2 Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer.
Dagegen steuerten die 0,4 Prozent der Fälle mit Erbschaften von jeweils mehr als fünf Millionen Euro knapp 25,7 Prozent zum gesamten Erbschaftsteueraufkommen bei.
Neben den Erbschaften gab es 8 379 steuerrelevante Schenkungen (2016: 9 105) mit einem Vermögenswert von elf Milliarden Euro (-37,4 Prozent).
Hiervon wurden sachliche und persönliche Steuerbefreiungen abgezogen, steuerlich relevante Vorerwerbe hingegen hinzugezählt.
Dadurch ergab sich für die Schenkungen insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 2,6 Milliarden Euro (2016: 2,4 Milliarden Euro).
Die in 5 257 Fällen hierfür festgesetzte Schenkungsteuer summierte sich auf einen Betrag von 338 Millionen Euro; das waren 56,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
NRW hat etwa 17 Millionen Einwohner, Bayern 13 Millionen.