Schadensersatz
17. Juni 2019
einer Bank wegen unberechtigter Forderung nach Vorlage einer Bankvollmacht
Macht eine Bank
die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers
trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht
von unberechtigten Bedingungen abhängig,
so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden
(hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).
Urteil des Landgerichts Detmold vom 14. Januar 2015 - Az. 10 S 110/14
Siehe auch: Kein Geld trotz Vollmacht !?