Fortbildung II
07. Juni 2013
Bildung tut not - Fortbildung auch. Und so bin ich heute erneut auf Bildungs-Tour:
Das 4. Bochumer Erbrechtssymposium
widmet sich dem Generalthema "Der Dritte im Erbrecht".
Namhafte Referenten tragen zu einem der interessantesten Problemkreise des Erbrechts vor. Da es nach dem Erbfall den Erblasser nicht mehr gibt, wird ein unabhängiger Dritter umso wichtiger, ob es sich nun um den Mediator, Schiedsrichter oder den Testamentsvollstrecker handelt.