34 Jahre Volljurist
27. Februar 2015
Heute vor 34 Jahren legte ich in Hamburg das zweite Staatsexamen ab und machte mich 1984 in meiner Heimat - nach einer Lehrzeit in einer OLG-Kanzlei in Celle - als Rechtsanwalt selbständig. Notar wurde ich 1991, 1998 erster Fachanwalt für Familienrecht in Recklinghausen, 2006 dort erster Fachanwalt für Erbrecht. Seit über 20 Jahren Schwerpunkt bei Erbe und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung.
Am Rande bemerkt:
Erst mit erfolgreichem Abschluß des sog. Assessor-Examens gilt der Jurist als "vollwertig": da die Ausbildung - wie von uns Anwälten heftig kritisiert - justizlastig ist, erlangt der Jurist damit die sog. Befähigung zum Richteramt.
Hat er diese nicht, weil er nur das erste - das sog. Referendar-Examen - hat, ist er beruflich nur sehr eingeschränkt einsetzbar, beispielsweise als Wirtschafts- oder Verteidigungsminister oder Internetbeauftragter der EU... :-)
Deswegen war KT ja so scharf auf den Doktor-Titel !
Übrigens:
Nach mir hat - in RE - nur ein (!) weiterer Kollege den Titel Fachanwalt für Erbrecht erworben - somit ist die Grundvoraussetzung für den Erbstreit erfüllt: dafür braucht man bekanntlich zwei ! :-)