Fixierung unnötig
04. Juni 2012
Bettgitter, Gurte, Psychopharmaka - man glaubt`s kaum: 400 000 alte Menschen sind zu jeder Zeit in Deutschland durch diese (Zwangs-) Mittel ruhig gestellt.
Dagegen regt sich Widerstand: Ethisch und pflegerisch bedenklich, heißt es. Laut § 1906 BGB darf das nur geschehen 1. zum Wohl des Patienten 2. mit Genehmigung des Betreuungsgerichts. Oft fehlt es an beidem; doch selbst wenn alles "nach Gesetz" vor sich geht, steht die Frage, ob nicht niedrige Betten und andere Schutzmaßnahmen als milderes Mittel geboten sind.
Lesen Sie hierzu den Bericht über eine Studie.
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