Chemie gegen Alte
12. April 2012
"Chemische Gewalt" gegen alte Leute
Tausende Demenzkranke in Deutschland werden mit Psychopharmaka ruhiggestellt - weil das Geld und Personal spart.
Knapp eine viertel Million Menschen müssen Psychopharmaka schlucken, ohne dass damit Krankheiten behandelt werden. Das zeigt eine Studie des Zentrums für Sozialpolitik an der Universität Bremen. Fast 240.000 Demenzkranke in Heimen oder in ambulanter Pflege werden mit Medikamenten behandelt, um sie ruhigzustellen.
"In diesen Fällen werden die Medikamente nicht verschrieben, um die Leiden der Patienten zu lindern, sondern um Personal einzusparen und somit den Heimbetreibern höhere Gewinne zu bescheren", sagt der renommierte Sozialforscher Professor Gerd Glaeske.
Lesen Sie hier mehr darüber !
Die Gabe von Psychopharmaka zur Ruhigstellung ist klar rechtswidrig, wenn sie nicht nach § 1906 BGB - als freiheitsenziehende Maßnahme (feM) zum Wohle des Betroffenen nötig und vom Betreuungsrichter genehmigt worden ist.
Es gibt in Bayern eine lobenswerte Kampagne gegen freiheitsentziehende Maßnahmen.
Hier der Link zu "Eure Sorge fesselt mich."
Dort lesen wir z.B folgendes::
"Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass es sich dann um eine freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) handelt, wenn die Bewegungsfreiheit einer Person ohne ihre Zustimmung eingeschränkt wird. Das heißt, freiheitsentziehende Maßnahmen hindern den Betroffenen daran, seinen Aufenthaltsort zu verändern. Unter derartige Maßnahmen fallen zum Beispiel: Bettgitter, Bauchgurte, Hand- und Fußgurte, das Feststellen der Rollstuhlbremse, das Wegstellen der Hausschuhe oder das Verschließen von Türen. Auch medikamentöse Ruhigstellungen, die nicht ausschließlich der Heilbehandlung dienen, fallen unter freiheitsentziehende Maßnahmen."
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Die Gabe von Psychopharmaka zur Ruhigstellung ist klar rechtswidrig, wenn sie nicht nach § 1906 BGB - als freiheitsenziehende Maßnahme (feM) zum Wohle des Betroffenen nötig und vom Betreuungsrichter genehmigt worden ist.
Es gibt in Bayern eine lobenswerte Kampagne gegen freiheitsentziehende Maßnahmen.
Hier der Link zu "Eure Sorge fesselt mich."
Dort lesen wir z.B folgendes::
"Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass es sich dann um eine freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) handelt, wenn die Bewegungsfreiheit einer Person ohne ihre Zustimmung eingeschränkt wird. Das heißt, freiheitsentziehende Maßnahmen hindern den Betroffenen daran, seinen Aufenthaltsort zu verändern. Unter derartige Maßnahmen fallen zum Beispiel: Bettgitter, Bauchgurte, Hand- und Fußgurte, das Feststellen der Rollstuhlbremse, das Wegstellen der Hausschuhe oder das Verschließen von Türen. Auch medikamentöse Ruhigstellungen, die nicht ausschließlich der Heilbehandlung dienen, fallen unter freiheitsentziehende Maßnahmen."