Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Elternunterhalt

20. September 2010

Auch vernachlässigtes Kind muss Elternunterhalt zahlen

Ein erwachsenes Kind ist einem pflegebedürftigen Elterteil auch dann zu Unterhalt verpflichtet, wenn dieser das Kind in seiner Kindheit wegen einer psychischen Erkrankung nicht richtig versorgen konnte.

Der Bundesgerichtshof verweist auf die vom Gesetz geforderte familiäre Solidarität. Eine schicksalsbedingte Krankheit eines Elternteils rechtfertige es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden (Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 148/09).

Sozialhilfeträger verlangt Zahlung von Elternunterhalt

Die Trägerin der öffentlichen Hilfe, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter in Anspruch.

Die Mutter, die sich seit April 2005 in einem Pflegeheim befindet, litt schon während der Kindheit des Beklagten an einer Psychose mit schizophrener Symptomatik und damit einhergehend an Antriebsschwäche und Wahnideen. Sie hat den Beklagten nur bis zur Trennung und Scheidung von ihrem damaligen Ehemann im Jahr 1973 - mit Unterbrechungen wegen zum Teil längerer stationärer Krankenhausaufenthalte - versorgt.

Seit spätestens 1977 besteht so gut wie kein Kontakt mehr zwischen dem Sohn und der Mutter.



zurück

Ihr Anliegen

...hier kann ich Sie beraten und vertreten

 

Rechtsanwalt & Notar Gisbert Bultmann

Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.