Benachteiligung Schwuler bei Erbschaftsteuer verfassungswidrig
18. August 2010
Benachteiligung Schwuler bei Erbschaftsteuer verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von (eingetragenen) schwulen oder lesbischen Lebenspartnern gegenüber Eheleuten bei Erbschaften für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun eine Regelung für Altfälle finden.
Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen.