Fachanwalt für Erbrecht
19. Mai 2006
Ab sofort darf ich den Titel
"Fachanwalt für Erbrecht"
führen.
Endlich hat die Rechtsanwaltskammer Hamm die Ernennung beschlossen.
Auf meiner Website finden Sie einige Erläuterungen zu diesem wichtigen Nachweis der Spezialisierung in Wissen und Erfahrung.
Meines Wissens bin ich im Bereich des Amtsgerichts Recklinghausen der erste Fachanwalt für Erbrecht.
Allerdings bin ich da für alle Belange der Senioren bei Erbrecht und Vermögensnachfolge, im Betreuungsrecht und der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie der Selbstbestimmung am Lebensende.
Hier erfahren Sie mehr über die "Qualitäts-Offensive" der Anwälte.
"Wer seinen Willen über den Tod hinaus verwirklichen will, braucht Berater, die Pietät üben!"
Prof. Dr. Gerhard Kegel ("Kegelsche Leiter") Testier it ©