Mehrheit
16. März 2010
Neue Rechtsprechung - bisher konnte ein Miterbe blockieren, weil Einstimmigkeit erforderlich war; nun heißt es:
Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.
BGH-Urteil vom 11. November 2009 XII ZR 210/05