Gleiches Geschlecht - gleiche Rente !
26. Oktober 2009
Gleichgeschlechtliche Partner haben Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.
Die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden und den Bundesgerichtshof aufgehoben. (1 BvR 1164/07)
Der fehlende Anspruch für Partner homosexueller Beamter verletzt nach Überzeugung der Verfassungsrichter deren Grundrecht auf Gleichbehandlung.
Wenn der Staat Lebenspartnerschaften schlechter behandle als Ehen, bedürfe es dafür besonderer Gründe, urteilten die Verfassungsrichter. Diese lägen aber bei der Hinterbliebenenversorgung nicht vor. Schließlich hätten auch Ehepaare nicht immer Kinder. Und umgekehrt gebe es auch Lebenspartnerschaften mit Kindern, etwa aus vorangegangener Ehen.
Das Verfassungsgericht nahm den Fall zugleich zum Anlass für fundamentale Bemerkungen zu Ehe und zur Lebenspartnerschaft. Diese laufen darauf hinaus, dass eine Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten geboten ist. Das Hintertürchen für eine Ungleichbehandlung wurde damit zugemacht.
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Lesen Sie auch den - wie stets - prägnanten Kommentar von Dr. Heribert Prantl, Leiter Ressort Innenpiltik der Süddeutschen, von Hause aus Jurist (Richter), über die grundlegende Bedeutung der BVG-Entscheidung.