Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Fall der Fälle

19. Mai 2009

 

 

Für Sie gelesen:

Die Süddeutsche Zeitung

nimmt sich des Themas

Vorsorgevollmacht

 

an ("Vorsorge für den Fall der Fälle") .

Der Artikel beginnt mit (journalistíschem) Halb-Wissen:

"Wer sich nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit nicht mehr um sein Vermögen kümmern kann, sollte eine Vollmacht verfassen."

Nein, nicht nach einem Unfall; Vorsorge geht vorher. Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder irgendwann als Vorsorgemaßnahme in der Schublade liegen haben.

Denn, nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit ist man möglicherweise nicht mehr geschäftsfähig - und kann daher auch keine Vollmacht mehr errichten ! Man wird dann ein Fall für die gesetzliche Betreuung - genau das, was man verhindern wollte.

Die Maßnahmen des Gerichts dauern außerdem, gerade dann, wenn man aufgrund des Unfalls oder der schweren Erkrankung sofort handeln müßte.

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