Fall der Fälle
19. Mai 2009
Für Sie gelesen:
Die Süddeutsche Zeitung
nimmt sich des Themas
Vorsorgevollmacht
Der Artikel beginnt mit (journalistíschem) Halb-Wissen:
"Wer sich nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit nicht mehr um sein Vermögen kümmern kann, sollte eine Vollmacht verfassen."
Nein, nicht nach einem Unfall; Vorsorge geht vorher. Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder irgendwann als Vorsorgemaßnahme in der Schublade liegen haben.
Denn, nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit ist man möglicherweise nicht mehr geschäftsfähig - und kann daher auch keine Vollmacht mehr errichten ! Man wird dann ein Fall für die gesetzliche Betreuung - genau das, was man verhindern wollte.
Die Maßnahmen des Gerichts dauern außerdem, gerade dann, wenn man aufgrund des Unfalls oder der schweren Erkrankung sofort handeln müßte.