Neue Erbschaftsteuer
01. Dezember 2008
Der Bundestag hat die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer beschlossen. Sie bringt den 100 prozentigen Verkehrswert bei Hausgrundstücken - anstelle des Ertragswertes, der bei 50 bis 60 Prozent lag. Also mußte der Freibetrag für Ehegatte und Kind erhöht werden, damit das ganze steuerfrei bleibt: 500 T€ für den Gatten, 400 T€ für das Kind.
Entferntere Verwandte müssen die Zeche bezahlen: Geschwister, Nichten und Neffen -andere erst recht - werden bei mickrigem Freibetrag von 20 T€ einen Eingangsteuersatz von 30 Prozent haben. Das alles ist schief und nicht stimmig, ein typischer Kompromiß der großen Koalition.
Lesen Sie den Bericht der FAZ vom 27.11.2008.