Letztes Wort
24. März 2009
Lese-Tipp:
"Wenn das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu Gunsten eines ärztlichen oder gesellschaftlichen Paternalismus aufgehoben oder zurückgedrängt würde, wäre es besser, ganz darauf zu verzichten und der Rechtsprechung die weitere Entwicklung zu überlassen, in der Hoffnung, daß sie sich an den Freiheitsrechten des Grundgesetzes orientieren werde."
Klaus Kutzer, Vors. Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Leiter der interdiziplinären Arbeitsgruppe des Justizministeriums (sog. Kutzer-Kommission) im ZRP-Gespräch zum Stand der Debatte des Bundestages über das Gesetz zur Patientenverfügung.
Kutzer erklärt, noch immer werde " in manchen Krankenhäusern nicht einmal nach dem Vorhandensein einer Patientenverfügung gefragt; falls sie vorgelegt wird, wird sie nicht beachtet."
So habe der bekannte Münchner Herzchirurg Dr. Bruno Reichart noch Anfang Juni 2007 der Wochenzeitschrift DIE ZEIT erklärt: Wenn Patienten oder Angehörige kommen und sagen, Herr Doktor, hier ist eine Patientenverfügung, dann sage ich, die können Sie ruhig in Ihrem Nachtkästchen lassen. Sie interessiert mich nicht !"
Zeitschrift für Rechtspolitik 6 / 2008 S.197, Beilage der NJW vom 29.08.2008 - das fünfte Interview, das Rudolf Gerhardt mit Klaus Kutzer zu diesem Thema in der ZRP führte.
Das ZEIT-Zitat gibt´s wirklich: hier können Sie es überprüfen !
Es gibt noch viel zu tun, um dem Willen der Patienten Geltung zu verschaffen. Sage uns keiner, die Ärzte hätten hieran keinen Anteil ... Lesen Sie hierzu "Was Ärzte wissen..."