Wachkoma
04. September 2008
Für Sie gelesen - vor einem Jahr:
"Wachkoma - Am Rande des Bewußtseins"
So überschrieb die Apotheken Umschau im September 2007 einen Artikel über die Folgen harmlosen Bowlings: Ein 38-jähriger Mann hatte im Juni 2004 beim Bowlen eine schwere Herzrhythmus-Störung erlitten, war - so wörtlich - "umgekippt". Ein Notarzt "konnte ihn zwar wiederbeleben, aber nicht ins Bewußtsein zurückholen". Er fiel ins Wachkoma.
Gegen eine Wiederbelebung können Sie sich in einer Patientenverfügung aussprechen. Keine Frage, das ist eine hochbrisante Entscheidung. Aber es ist zuerst Ihre Entscheidung - und niemandes sonst!
Die moderne Notfallmedizin kann Menschen ins "Leben" zurückholen, aber schwerste Schädigungen des Gehirns rückgängig machen; das kann sie nicht. (Daher ist der Titel "Am Rande des Bewußtsein" - milde ausgedrückt - "geschummelt": Der Patient hat kein Bewußtsein - er ist "draußen"!)
Der Fall aus dem Apotheker-Blatt ist schauerlich: Er beschreibt einen 72-jährigen Rentner, der - nach dem Verlust der Ehefrau - nicht wahrhaben will, daß er seinen Sohn als "lebendige Leiche" im Rollstuhl durch Hamburgs (schöne) Alsterarkaden schiebt. (die will er ihm nämlich "zeigen") Tragisch, aber das Mitgefühl kann unser medizinisches Wissen nicht ausschalten: Das besagt, daß ein Gehirn irreparabel zerstört ist, wenn das Bewußtsein nicht in drei bis zwölf Monaten zurückkehrt.
Die Wiederbelebung sollte zwar stattfinden; kaum jemand wird es auf sich nehmen, sie zu unterlassen. Die künstliche Ernährung wird man nach zwölf Monaten einstellen können. Das steht im Einklang mit den "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" (vgl. Abschnitt III. Behandlung bei schwerster cerebraler Schädigung).
Hier gibt´s mehr Information über das Wachkoma, medizinisch "apallisches Syndrom"!
Das war übrigens auch im Fall Terri Schiavo so: Als der Obduktionsbefund bekannt wurde, gab es nur wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Man möchte davon nichts wissen, lieber an "Wunder" glauben.
Wenn Sie nicht an Wunder glauben und ein "Leben" als schwerst Gehirngeschädigter ablehnen, dann müssen Sie das sagen - und festlegen - in einer Patientenverfügung. Und Sie brauchen einen Bevollmächtigten, der diesen Willen im Dialog mit Arzt und Krankenhaus verantwortungsvoll umsetzt.