Omas Kontovollmacht gefälscht
26. Januar 2006
Ein Enkel hat mit gefälschten Unterschriften das Konto seiner Großmutter geräumt.
Nun muss die Bank der 79-jährigen Kundin insgesamt 21.600 Euro zurückzahlen. Das Fälschungsrisiko liege grundsätzlich bei der Bank, urteilte das Bonner Landgericht in einem Zivilstreit (AZ: LG Bonn 3 O 192/05) im November 2005.