Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Die um das Haus schleichen...

26. Juli 2008

 

"Beim selbstgenutzten Wohnheim...ist es nicht ratsam, die Kinder zu Lebzeiten an der Immobilie zu beteiligen, da dies streitanfällig ist.

 

Schon sehr oft haben wir es in unserer Beratungspraxis erlebt, dass irgendwann einmal die Kinder beginnen, um das Haus zu schleichen; und sich fragen, ob sich die Renovierung im Hinblick auf das Lebensalter der Eltern überhaupt noch lohnt...

Schließlich braucht man auch die selbstgenutzte Immobilie als Reserve für den Schwerstpflegefall oder damit man sich eines Tages mit dem Veräußerungserlös dieser Immobilie in ein Alten- oder Pflegeheim einkaufen kann. Beim selbstgenutzten Einfamilienwohnheim sollte das Interesse, Steuern zu sparen, hinter der Sicherheit, alleiniger Herr im Haus zu sein, zurücktreten."

 

Das ist ein wörtliches Zitat aus dem Artikel "Neue Zeiten für Grundstückseigentümer"
in der FAZ von RA Dr. Hans Flick u. Sozius Chr. von Oertzen,
zwei der profiliertesten Erbrechts- und Erbschaftsteuer - Experten.

 

Hören Sie auf diese Worte! Ich richte solche Mahnung etwa ein Mal pro Woche an Senioren, die partout Erbschaftsteuer sparen wollen und bereit sind, dafür ihr letztes Hemd zu geben. Nicht immer wird man mit dieser Warnung gern gehört...

 

Der zweite Grund für Schenkungen ist, die 10-Jahres-Frist zu erreichen, um die Rückforderung der Schenkung (gem. §§ 528, 529 BGB) im Pflegefall durch das Sozialamt zu verhindern. Viele Menschen hegen tatsächlich den (Kinder-)Glauben, es könne gelingen, das private Vermögen ungeschmälert zu bewahren und die Pflegekosten zu sozialisieren, also der Allgemeinheit aufzubürden. Das werden wir nicht schaffen !

 

Doch davon ein anderes Mal !

 

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