Lebenspartner
11. Dezember 2007
Die CDU bremst plötzlich bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Erbschaftsteuer.
Immerhin sickert durch, daß eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag in Höhe von 500 T€ erhalten sollen - wie Ehegatten. Die Progression werde aber wie bei Nichtverwandten geregelt werden.
Das bedeutet:
Während Ehegatten beim Erbe eines Hausgrundstücks im Wert von 600 T€ nach Abzug des Freibetrages von 500 T€ einen Betrag von 100 T€ mit 11 % zu versteuern haben, sind es bei Lebenspartnern 30 %.
Ergebnis:
Der Ehegatte zahlt 11 000 € Steuer, der Lebenspartner dagegen zahlt 30 000 €.