Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Lebenspartner

11. Dezember 2007

 

 

Die CDU bremst plötzlich bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Erbschaftsteuer.

 

Immerhin sickert durch, daß eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag in Höhe von 500 T€ erhalten sollen - wie Ehegatten. Die Progression werde aber wie bei Nichtverwandten geregelt werden.

 

So die FAZ vom 10.12.2007

Das bedeutet:

 

Während Ehegatten beim Erbe eines Hausgrundstücks im Wert von 600 T€  nach Abzug des Freibetrages von 500 T€ einen Betrag von 100 T€ mit 11 % zu versteuern haben, sind es bei Lebenspartnern 30 %.

 

Ergebnis:

 

Der Ehegatte zahlt 11 000  € Steuer, der Lebenspartner dagegen zahlt 30 000  €.

 

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