Check-Liste Patientenverfügung
08. Februar 2007
Verfügungen von Patienten häufig nicht eindeutig
Der Bundestag müsse möglichst rasch ein praxistaugliches Gesetz vorlegen und verabschieden, sagte der Stiftungsvorsitzende Eugen Brysch.
Zugleich mahnte er, bei der Formulierung entsprechender Dokumente schon heute bestimmte Regeln zu beachten.
Dazu stellte die Stiftung eine Check-Liste mit zwölf Punkten vor. Mit einer Verfügung kann ein Patient Regelungen für die Fälle treffen, in denen es ihm nicht mehr möglich ist, selbst Wünsche für eine Behandlung zu äußern.
Die Hospiz Stiftung geht davon aus, dass bis zu neun Millionen Menschen in Deutschland ein solches Dokument verfasst haben. Allerdings sei der "überwiegende Teil" davon nicht so formuliert, dass sich darauf "alle sicher verlassen können", hieß es.
Patientenverfügungen müssten in schriftlicher Form vorliegen und den Willen des Patienten eindeutig widerspiegeln, betonte Brysch. "Konkrete Festlegungen sind unabdingbar", sagte er und empfahl, "schwammige Formulierungen" wie "Ich will nicht an Schläuchen hängen" unbedingt zu vermeiden. Zudem müsse klar werden, dass sich der Betroffene ausführlich mit der Problematik auseinandergesetzt habe.
Im Bundestag wird derzeit parteiübergreifend über Regelungen zu Patientenverfügungen Schwerstkranker und Sterbender nachgedacht. Die Positionen unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf die Reichweite der Dokumente.
aus: Ärztezeitung vom 8.02.2007