Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

 Vorsorgevollmacht: Sieben Regeln

 

1. Statten Sie  Ihren Ehe- oder Lebenspartner, Tochter oder Sohn, mit einer 

     Vorsorgevollmacht aus!

 

 2. Geht das nicht, so benennen Sie eine Person als Betreuer (wird vom

    Gericht überwacht)  in einer  Betreuungsverfügung .

 

 3. Formulieren Sie eine an den Arzt gerichtete Untersagung einer künstlichen,

     aufgedrängten Sterbensverlängerung, also eine  Patientenverfügung !

 

      Sagen Sie möglichst anschaulich, was Sie ablehnen würden: 

      Chemotherapie, Blutwäsche, Wiederbelebung, künstliche Ernährung durch

      Nasen- oder Magensonde !

 

4.  Regeln Sie, daß die Ärzte sich mit 

      Ihrer  Vertrauensperson 

      abzusprechen, im

      Zweifel deren Weisungen zu folgen

      haben !

 

5.  Wählen Sie nach Möglichkeit eigene Worte und schildern Sie Ihre

      Beweggründe und  Wertvorstellungen im Hinblick auf Schmerzen und  Lebensende.

 

 

  6. Ziehen Sie Zeugen hinzu; lassen 

      Sie sie mit unterschreiben.

 

                                                                                Besser: Gehen Sie zum Notar !

 

     Unterschreiben Sie im Abstand von ein bis zwei Jahren erneut !

 

 7. Trennen Sie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

     sorgfältig von Testament oder Erbvertrag.

 

     Es reicht, wenn Sie eine Karte mit Daten von Ihnen und der benannten

     Person bei sich führen.

 

 

     (Beispielsweise aus der von mir verfaßten Broschüre Diakonie)

 

 

 

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Gisbert Bultmann

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45657 Recklinghausen

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