Form / Notar / Kosten einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist schriftlich abzufassen.
Anders als beim eigenhändigen Testament dürfen Sie aber
mit Schreibmaschine, PC oder Laptop schreiben - oder eines der vielen M u s t e r verwenden.
Freilich sollten Sie mit Ort und Datum unterschreiben.
Auch dann stellt sich allerdings das Problem, daß z.B. die Bank, die Kranken - oder Pflegekasse nicht genau
weiß, ob auch wirklich der Kontoinhaber usw. unterschrieben hat, also das Problem der Echtheit der Unterschrift.
Zeugen lösen das Problem nicht, denn alle wichtigen Stellen werden eine
öffentliche Beglaubigung fordern, also die eines Notars.
Neuerdings können Sie eine Vorsorgevollmacht auch von der Betreuungstelle der Stadt öffentlich beglaubigen lassen
.
Die Beurkundung durch den Notar ist allerdings die Form, zu der am meisten zu raten ist.
Aus folgenden Gründen:
1. die Echtheit der Unterschrift muß der Notar von amtswegen prüfen.
2. er muß sich Gewißheit davon verschaffen, ob der Vollmachtgeber in der Lage ist, die Folgen und die Tragweite seiner Erklärung zu überschauen.
3. nur die notariell beurkundete Vollmacht erlaubt jegliche Grundstücks-Angelegenheiten wie Verkauf, Belastung oder Löschung.
Er muß gegebenenfalls aufklären und belehren.
Der Notar muß vermerken, ob er der Auffassung ist, daß der Vollmachtgeber als g e s c h ä f t s f ä h i g anzusehen ist.
Tut er das, können Dritte zu einem späteren Zeitpunkt die Geschäftsfähigkeit praktisch nur dann angreifen,
wenn ärztliche Zeugen oder Atteste besagen, daß
Geschäftsfähigkeit nicht vorlag.
Bezüglich der Gesundheit reicht sog. E i n w i l l i g u n g s f ä h i g k e i t .
Der Vollmachtgeber hat so eine vergleichsweise hohe Sicherheit, daß die Vorsorgevollmacht rechtlich Bestand hat.
Noch immer scheuen viele Bürger den Gang zum Notar, weil der angeblich viel kostet.
Davon kann - zumindest - bei der Vorsorgevollmacht keine Rede sein.
Im Gegenteil :
Hier zu sparen, heißt am völlig verkehrten Ende zu sparen !
Folgende Zahlen belegen das:
Eine Vorsorgevollmacht hat einen Geschäftswert, der sich an dem sog. Reinvermögen und dem Einkommen ( eines Jahres ) orientiert.
Eine alte Dame mit 1000 Euro Rente monatlich und einem Sparguthaben von 3000 Euro kommt so auf einen Geschäftswert von 15000 Euro.
Die Kosten belaufen sich hier auf - sage und schreibe - 49,74 € .
Bei einem Wert von 50000 € kommen wir auf 88,02 €.
Selbst bei einem Wert von 500 000 Euro kostet die Vollmacht nur 479,52 €.
Wie günstig die Kosten sind, wird erst richtig deutlich, wenn man sie vergleicht mit den Kosten - und den Folgekosten eines gerichtlichen Betreuungs-verfahrens, die möglicherweise Jahr für Jahr anfallen; von den Kosten eines Berufsbetreuers nicht zu reden.