Vorsorgevollmacht - Aufgabenbereich / Umfang
Die Vorsorgevollmacht umfasst Entscheidungen aus dem persönlichen und dem Vermögensbereich des Vollmachtgebers.
Gegenstand der Vorsorgevollmacht können demnach sein:
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögensverwaltung
- Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim)
- Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten
- Besuchsrecht am Krankenbett - auch bei intensiv-medizinischer Behandlung
- möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung
- Übertragung der Entscheidung in Hinblick auf mögliche Transplantationen, soweit rechtlich zulässig
Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte, der das Vertrauen
des Vollmachtgebers genießt, ein
Entscheidungsrecht in allen
persönlichen, aus dem Notfall
heraus entstehenden Angelegen-
heiten in dem Umfang, wie er dem Vollmachtgeber bei eigener
Entscheidungs- und Handlungs-
fähigkeit zustünde.
Eine solche Regelung ist
insbesondere dann erforderlich,
wenn die gewählte Vertrauens-person nicht mit dem Vollmacht-geber verheiratet oder in einem engen Verwandtschaftsverhältnis steht.
Ebenso ist sie sinnvoll, wenn ein bestimmter Verwandter allein und ausschließlich mit diesem Aufgabenkreis betraut werden soll.
Im übrigen erleichtert sie generell der Vertrauensperson den Umgang mit den die betroffene Person behandelnden und pflegenden Personen.
Ebenso wie die (vermögensmäßige) Generalvollmacht macht die Vorsorgevollmacht in ihrem Umfang den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig, was insbesondere im Notfall sehr wichtig sein kann.
Bei der Betreuung der Seniorinnen und Senioren von heute wird in zunehmendem Alter die Vorsorgevollmacht nicht mehr nur zur Regelung von Notfallsituationen sondern als Dauerlösung benötigt.