Tattoo
Man erlebt alles - und auch das Gegenteil, hat mal ein Schlaumeier formuliert :
Aber sich eine Patientenverfügung als Tattoo in die (weibliche) Brust ritzen zu lassen - darauf muß man / frau erst mal kommen.
In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 6. März 2003 las ich folgende Meldung:
Tätowierung verfügt: "Nicht wiederbeleben"
Die Britin Francis Polack (85) hat sich ihren letzten Willen auf die Brust tätowieren lassen:
"Nicht wiederbeleben":
So möchte sie Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle eines Herzstillstandes verhindern. Als Krankenschwester habe sie oft erlebt, daß Patienten gegen ihren Willen wiederbelebt würden."
Ein Sachverhalt, wie geschaffen für's juristische Examen.
Der Prüfer würde fragen:
Muß sich der Arzt daran halten ?
Der ( angehende ) Jurist braucht Zeit, um sich die Antwort zu überlegen, und antwortet, was Juristen dann zuerst immer sagen:
"Das kommt drauf an."
Sagt der Prüfer :
"Sehr gut, worauf denn..?"
Und hier blenden wir uns aus dem Prüfungsgespräch aus...
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