Wunsch
Der Kollege Putz hat sich in dem vorhergehenden Aufsatz / Vortragsmanuskript viel Mühe mit allen dogmatischen Verästelungen des Themas gegeben.
Das ist richtig und notwendig.
Die breite Öffentlichkeit interessiert das allerdings wenig.
Schon vor etlichen Jahren hatte ich mir aus einem Aufsatz vom "Altmeister" und Strafrechtsprofessor Karl Englisch folgenden Ausspruch notiert :
"Dem Arzt und dem Patienten ist es eigentlich von Herzen gleichgültig., was
die jeweilige Therapie rechtlich bedeutet, unter welche juristischen Begriffe sie
zu subsumieren ist, ob sie ein "Tun" oder ein "Unterlassen" ist , einen Aktivität
oder eine Passivität, eine "Körperverletzung" oder eine "eigenmächtige
Heilbehandlung", eine "Teilnahme am Selbstmord", eine "Tötung auf
Verlangen" oder was sonst darstellt.
Dieses ganze "Kategoriengeklapper" ist den im Vertrauensverhältnis stehenden Ärzten und Patienten teils uninteressant, teils schlicht zuwider.
Der Patient möchte nur seine persönlichen Wünsche nach Möglichkeit erfüllt
sehen und der Arzt nur ungestraft das "Richtige" tun dürfen, um diese Wünsche
nach Maßgabe seiner Kunst, seines Vermögens und seiner Kräfte zu
befriedigen ! "
So ist es !