Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ethik-Rat: Patientenverfügung stärken

Richtige Richtung

Es ist erst wenige Monate her, als das Schicksal einer Amerikanerin die Welt erschütterte: Terri Schiavo lag 15 Jahre im Wachkoma und die Verwandten stritten vor Gericht darüber, ob die künstliche Ernährung abgestellt werden solle. Die Nahrungssonde wurde schließlich entfernt, die 44-Jährige starb einen langsamen Tod.

Das hat auch hierzulande eine intensive Debatte über den Umgang mit dem Tod, mit einem Sterben in Würde ausgelöst.

Denn mehr noch als den Tod fürchten viele Menschen einen künstlich hinausgezögerten Sterbeprozess, passiv ausgeliefert an Geräte.

Und die moderne Apparatemedizin kann Leben sehr lange künstlich erhalten. Aber wer darf entscheiden, wie und wann ein kranker Mensch stirbt ?

Der Patient, der Arzt, die Angehörigen?

Es kann überhaupt keinen Zweifel geben:

Jeder Einzelne soll selbst entscheiden können, wie er bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall behandelt werden soll. Der Patientenwille muss immer Vorrang haben. Die Empfehlung des Ethikrates geht genau in die richtige Richtung. Jeder Gesetzentwurf sollte das berücksichtigen.

Und auch, wenn wir den Tod so gern aus unserem Leben verbannen, wenn wir ewige Jugend und Gesundheit zu Idealen erklären, über eine Patienten-verfügung sollte jeder von uns intensiv nachdenken.

Aber auch jedes noch so eindeutige Patiententestament kann nicht alle Zweifelsfälle ausräumen. Ein Gesunder weiß nicht, ob er als Demenzkranker nicht doch noch Lebensfreude empfindet; ob er nicht entgegen der Patienten-verfügung lebenserhaltende Behandlungen möchte.

Es wird niemals auf all dies eindeutige Antworten geben. Der Tod ist nicht planbar. Aber eine Patientenverfügung kann das Sterben für sehr viele Menschen würdevoller machen, sie kann ihnen Ängste nehmen.

Der Bundestag sollte sich des Themas trotz der Neuwahlen zügig annehmen.

02.06.2005 Angelika Wölk - Kommentar der WAZ


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