Patientenverfügung
Die Patientenverfügung
ist eine an den Arzt, das Krankenhaus oder an das Altenheim
gerichtete Erklärung des Patienten,
mit der er sich gegen medizinische oder pflegerische Maßnahmen ausspricht,
die aus seiner Sicht nur Leiden verursachen oder das Sterben verlängern.
In einer Patientenverfügung können Anordnungen getroffen
und Wünsche im Hinblick auf Rettung,
Behandlung oder Pflege ausgedrückt werden:
Meist geht es darum, daß der Patient sagt:
Ich möchte unter keinen Umständen für einen längeren Zeitraum künstlich ernährt werden.
Vor allem die Anwendung der Magensonde (PEG) lehne ich ab,
wenn sie länger dauert als nötig ist,
um z.B. zeitweilige Schluckbeschwerden wegen eines Schlaganfalls zu überbrücken.
Denkbar sind auch folgende Regelungen:
- Umfang von Wiederbelebungsmaßnahmen
- Umfang der künstlichen Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen
Transplantation von fremden Organen
- Besuchsrecht für Ihre Angehörigen
- Benennung einer Vertrauensperson, mit der das behandelnde und pflegende Personal Rücksprache halten muss.
Eine Patientenverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ergänzen.
Das hat den Vorteil, daß der Bevollmächtigte den Willen des Vollmachtgebers beispielsweise im Hinblick auf die künstliche Ernährung durch Magensonde umsetzen kann.
Die Patientenverfügung wird oft auch Patiententestament genannt.
Ich halte den Ausdruck jedoch für ungenau und unpassend .
Denn in einem Testament regeln wir das Erbe nach dem Tod.
Hier aber geht es um immaterielle Dinge, und zwar vor dem Tod.