Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Habgierig

 

Habgieriger Verwandter ist ungeeignet
 

Ein Verwandter des Betreuten darf dann nicht zum Betreuer bestellt werden, wenn der Verdacht besteht, dass er den Betreuten als Pflichtteilsberechtigten benachteiligen wird.


( Eine solche Situation könnte etwa bestehen, wenn Betreuer und Betreuter Geschwister sind und der Betreuer als Alleinerbe der Eltern eingesetzt ist. )


BayObLG, Beschluss v. 13.10.1999 - 3 ZBR 289 / 99


FamRZ 2000, S. 1183
 

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