Rechtsprechung zum Betreuungsrecht
Die Rechtsprechung der Vormundschaftsgerichte
wird von den Menschen oft als
Eingriff in ihre Privatsphäre erlebt.
Das soll nicht sein - und widerspricht dem
Grundsatz der Subsidiarität.
Der wiederum bedeutet:
Das Betreuungsgericht - der Staat allgemein -
hat sich aus den privaten Verhältnissen der Menschen heraushalten,
wenn die Menschen selbst in der Lage sind, das Problem zu lösen.
Und: von den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln ist
immer dasjenige anzuwenden,
das den mildesten Eingriff darstellt
(Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
Im folgenden werden einige Urteile und Beschlüsse vorgestellt, die das zum Inhalt haben.