Demenz und Geschäftsfähigkeit
"Geschäfts- und Testierfähigkeit bei älteren Menschen im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen".
So lautet der Titel eines Manuskripts, das ich Herr Rechtspraktikant David Kuklick
(heute hat er ein Unternehmen für Datentechnik)
im Rahmen seines dreiwöchigen Praktikums fertigen ließ. Herr Kuklick absolvierte bei der Diakoniestation Recklinghausen (Frau Henke) seinen Zivildienst.
Dort knüpfte er zu mir Kontakt, um sich bei einem Anwalt und Notar im Bereich des Familien-, Erb- und Betreuungsrechts sowie der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen einen Einblick zu verschaffen.
Er wird erst im kommenden Sommer-Semester sein Jura-Studium beginnen.
Da die Demenz älterer Menschen ein stets wachsendes Problem bei Testamenten, Übergabeverträgen, Sozialhilferegreß, Vollmachten und Patientenverfügungen darstellt, gab ich ihm zur Aufgabe, dies einmal schriftlich darzustellen.
Lektüre waren folgende Aufsätze:
Prof. Dr. Gabriele Stoppe u. Notarassessorin Dipl.Kauffr. (Univ.) Andrea Lichtenwimmer, DNotZ 2005, S. 806 ff,
Die Feststellung der Geschäfts- und Testierfähigkeit beim alten Menschen durch den Notar - ein interdiziplinärer Vorschlag
Dr.Stephan Schmidl, Rechtsanwalt, Demenzerkrankungen bei Patientenverfügungen - Versuch einer Annäherung, ZErb 2005, S. 399 ff
RAin Dr. Doris Kloster-Harz, Zur Testierfähigkeit gem. § 2229 Abs.4 BGB, ZAP Fach 12, S. 171 v. 17.08.2005
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Das Problem wird noch unterschätzt - auch der Nationale Ethikrat hat sich dessen angenommen - und bemängelt mangelnde öffentliche Resonanz.