Betreuungsverfügung
Wird keiner konkreten Person eine ( Vorsorge -) Vollmacht erteilt,
sondern soll lediglich das Handeln dritter Personen von staatlichen Stellen überwacht werden,
so kann es sinnvoll sein, nur eine sogenannte
B e t r e u u n g s v e r f ü g u n g
zu erklären.
(Lesen Sie hierzu auch: 7 Goldene Regeln / 2 zu 1. b)
Die Betreuungsverfügung ist ein Wunsch oder Vorschlag der betroffenen
Person zur der Frage, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zum Betreuer ernannt werden soll, wenn eine Betreuung - in vermögens-mäßiger oder persönlicher Hinsicht - für diese Person erforderlich wäre. Sie kann verbunden sein mit Wünschen und Maßregeln zum Verhalten. So kann es zum Beispiel heißen, daß der Betreuer ausdrücklich ermächtigt wird, dem Bruder bei seiner kleinen Rente mit einer monatlichen Zuwendung unter die Arme zu greifen, eine vergleichsweise hohe Summe für die Versorgung des Hundes auszugeben, dem Gärtner ein großzügiges Trinkgeld zu geben und ähnliches mehr.
Das Gericht ist grundsätzlich an diesen Vorschlag gebunden und wird diese Person in aller Regel zum Betreuer ernennen.
Hier können Sie das M u s t e r einer solchen Betreuungsverfügung lesen, ausdrucken oder kostenlos herunterladen .