Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht ist ein weiteres Rechtsgebiet, das ich mir als Tätigkeitsschwerpunkt ausgewählt habe: In der Beratung und Vertretung von Senioren - und ihren Angehörigen - ergänzt es das Erbrecht in idealer Weise.
Eine wachsende Zahl von Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit , Behinderung, oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften.
Es hat sich allmählich herumgesprochen, daß man Vorsorge treffen kann mit der sogenannten Vorsorgevollmacht.
Nur wer darüber nicht verfügt, wird ein Fall für die gesetzliche Betreuung. Die richtet das Betreungsgericht, eine Abteilung des Amtsgerichts, ein.
Das wird häufig als Einmischung in die Privatsphäre empfunden.
Aufgabe des Anwaltes ist , über die Einhaltung des
Erforderlichkeitsgrundsatzes
zu wachen.
Der Notar ist der Gestalter einer Vorsorgevollmacht, die mit einer
Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung verbunden werden sollte.