Vorsorgevollmacht
Zur Vorsorge der Menschen
für Alter und Krankheit gehört heute -
in einer alternden Gesellschaft -
die Vorsorgevollmacht .
Während die Einsicht vorhanden ist, daß man ein Testament machen soll, (die freilich zu selten umgesetzt wird), spricht sich die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht erst allmählich herum.
(Da die Dinge unangenehm sind, wollen wir sie nicht wahrhaben, wir verdrängen sie ...)
Das braucht Zeit, denn es gibt sie so recht erst seit (dem Betreuungsrechtän-derungsgesetz von) 1999 - und dafür sind wir recht weit.
In letzter Zeit wirbt der Staat verstärkt dafür - aus einem ganz einfachen Grund: Die Staatskasse ist leer und den Finanzministern werden die vielen Betreu-ungsfälle zu teuer. Das trifft sich mit den Interessen vieler Menschen, die die Betreuung und die Einschaltung des Vormundschaftsgericht als
Eingriff in ihre Privatsphäre
empfinden.
Dagegen ist die
Vorsorgevollmacht
das
Instrument der Selbstbestimmung.
Und: Die Vorsorgevollmacht geht einer Betreuung in jedem Fall vor !
Anders gesagt: Die Betreuung ist nachrangig bzw. subsidiär. Das drückt § 1896 Absatz 2 Satz 2 BGB - freilich mit anderen Worten - aus. Das bedeutet, daß ein Betreuungsverfahren einzustellen ist, wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht existiert.
In den letzten Jahren habe ich an die Tausend Vorsorgevollmachten beurkundet.
Notarielle Vorsorgevollmacht Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen des persönlichen Lebensalltags führen. Sie können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden. Die Wirklichkeit ist : Die Vorsorgevollmacht ist vorrangig das Instrument zur Absicherung für das hohe Alter - über den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit hinaus bis zum Lebensende.
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Im wesentlichen stehen folgende Vorsorgeinstrumente zur Verfügung: Ich berate Sie gerne über die Möglichkeiten zur Vorsorge.
In einem persönlichen Gespräch können wir erörtern, was für Sie sinnvoll ist. |
© Rechtsanwalt und Notar Gisbert Bultmann