Weihnachtsgeschenke steuerfrei?
Das fehlte gerade noch:
Daß Weihnachtsgeschenke zu versteuern sind, weil sie dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterliegen. Ist aber so !
Nun brauchen Sie allerdings nicht sofort in Panik zu verfallen - und Ihre schöne Rolex gleich zu verstecken . . !
Denn:
Gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 14 ErbStG
bleiben die "üblichen Gelegenheitsgeschenke" steuerfrei !
Sie können also aufatmen ?!
Das kommt darauf an: Handelt es sich bei der Rolex zum - sagen wir - Preis von 3500 Euro um ein "übliches" Gelegenheitsgeschenk oder eher nicht ?
Das beurteilt die Rechtsprechung nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, also "relativ": Was ist gemessen woran "üblich" ?
Jetzt sind Sie erst recht empört:
Heißt das, daß die Arzthelferin, die eine Rolex bekommt, sie versteuern muß - weil unüblich - die Arztehefrau aber nicht, weil sie solche Geschenke gewohnt ist - und der Preis dem Einkommen des Mannes "entspricht", also "üblich" ? Genau das. Das kann doch wohl nicht richtig sein. Ist es auch nicht.
Denn: In der Praxis führen Gelegenheitsgeschenke weder "bei Reich noch Arm" zur Zahlung von Schenkungsteuer, weil die Arztehefrau so wie die Arzthelferin einen (Ehegatten-) Freibetrag von 500 Tausend Euro haben... Nichtverheiratete genießen immerhin noch 20 Tausend Euro steuerfrei.
Sie können also aufatmen ! Weihnachten findet doch statt !
Näheres zur Erbschaft- und Schenkungsteuer hier !