Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Weihnachtsgeschenke steuerfrei?

Das fehlte gerade noch:

Daß Weihnachtsgeschenke zu versteuern sind, weil sie dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterliegen. Ist aber so !

Nun brauchen Sie allerdings nicht sofort in Panik zu verfallen - und Ihre schöne Rolex gleich zu verstecken . . !

Denn:

Gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 14 ErbStG

bleiben die "üblichen Gelegenheitsgeschenke" steuerfrei !

Sie können also aufatmen ?!

Das kommt darauf an: Handelt es sich bei der Rolex zum - sagen wir - Preis von 3500 Euro um ein "übliches" Gelegenheitsgeschenk oder eher nicht ?

Das beurteilt die Rechtsprechung nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, also "relativ":  Was ist gemessen woran "üblich" ?

Jetzt sind Sie erst recht empört:

Heißt das, daß die Arzthelferin, die eine Rolex bekommt, sie versteuern muß - weil unüblich - die Arztehefrau aber nicht, weil sie solche Geschenke gewohnt ist - und der Preis dem Einkommen des Mannes "entspricht", also "üblich" ? Genau das. Das kann doch wohl nicht richtig sein. Ist es auch nicht.

Denn: In der Praxis führen Gelegenheitsgeschenke weder "bei Reich noch Arm" zur Zahlung von Schenkungsteuer, weil die Arztehefrau so wie die Arzthelferin einen (Ehegatten-) Freibetrag von 500 Tausend Euro haben... Nichtverheiratete genießen immerhin noch 20 Tausend Euro steuerfrei.

Sie können also aufatmen ! Weihnachten findet doch statt !

 

Näheres zur Erbschaft- und Schenkungsteuer hier !


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Gisbert Bultmann

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