Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ehe- und Erbvertrag

Angenommen, Sie sind ein Paar: Frau, 41 Jahre, Studienrätin, Mann, 49 Jahre, Informatiker. Etwa gleich hohes Einkommen. Kein Kinderwunsch.

 

Man will ohne gegenseitige Ansprüche auseinandergehen, wenn es "nicht mehr paßt". Sich andererseits aber absichern, falls "einem etwas zustößt".

 

Hier ist der (knappe) Vertrag angezeigt, der vier (oder fünf) Dinge regelt:

 

1. Ehevertrag

 

1.1 Verzicht auf  Unterhalt

1.2  Verzicht auf  Versorgungsausgleich (Rente usw.)

1.3  Verzicht auf  Zugewinnausgleich (Gütertrennung).

 

2. Erbvertrag

 

2.1 Gegenseitige Erbeinsetzung

2.2 Einsetzung eines Erben für den Letztversterbenden (evtl.)

 

Der Staat fördert diese Art der Vorsorge, indem der Notar die Gebühren nur einmal erheben darf, obwohl es an sich zwei Verträge sind (§ 46 Absatz 3 KostO).

 

Haben beide gemeinsam ein Vermögen von 50 T€, kostet solch ein Vertrag 264 Euro, bei 100 T€ 414 Euro, bei 250 T€  864 Euro, jeweils zzgl. Auslagen und MwSt.

 

Günstiger kann man keine Vorsorge für Scheidung und Todesfall betreiben!

 


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Gisbert Bultmann

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