Testamente und Erbverträge
Vererben auf Nummer sicher
Ein notarielles Testament kostet Sie weniger als die durchschnittliche Reparatur Ihres Autos !
Es ist wirtschaftlich schon fast unvernünftig, sein Testament noch selbst zu machen.
Mal ehrlich:
An Ihrem Auto machen Sie auch nichts mehr selbst ?! Nicht nur die Autos sind komplizierter geworden, der
Otto Normalverbraucher hat auch bei den erbrechtlichen Verhältnissen den Durchblick verloren:
Wer erbt bei Kindern verschiedener Ehen?
Erbt der Lebensgefährte?
Wer erbt bei Kinderlosen?
Kann der überlebende Ehegatte das Ehegattentestament ändern?
Man muss mit der Materie sehr vertraut sein, um sich da auszukennen.
Dennoch hinterlassen weniger als 20 % der Erblasser ein notarielles Testament.
Der Rest begnügt sich mit der gesetzlichen Erbfolge, mit unpräzisen, anfechtbaren, streitanfälligen Regelungen,
ganz so als würde man mit dem groben Schraubenzieher in der feinen Elektromechanik herumstochern.
An den Kosten eines notariellen Testaments kann es nicht liegen. Sie sind gesetzlich festgelegt und abhängig von den Vermögensverhältnissen.
Wer viel zu vererben hat, zahlt für sein Testament mehr als der „kleine Mann“.
Zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen kostet ein notarielles Testament bei einem Vermögen von 35.000 Euro: 102,- Euro, bei einem Vermögen von 100.000 Euro 207.- Euro und bei einem Vermögen von 200.000 Euro: 357,- Euro.
Geht man mal davon aus, dass auch Ihr Auto an Ihre Vermögensverhältnisse angepasst ist, bekommen Sie dafür keine Jahresinspektion in der Fachwerkstatt.
Die Vorteile des notariellen Testaments:
Der Notar berät Sie, er formuliert Ihre Bestimmungen nach den Anforderun-gen des Gesetzes und stellt Ihre Testierfähigkeit fest. Die Verfügung wird Ihnen dann Wort für Wort verlesen und von Ihnen und dem Notar unterschrie-ben. Wer soll da Ihren Willen noch anfechten? Der Notar gibt Ihr Testament in die amtliche Verwahrung, damit es im Falle des Falles auch aufgefunden wird.
Ein wesentlicher Vorteil ist auch folgender:
Sie ersparen Ihren Erben in der Regel die kostenpflichtige Einholung des Erbscheins,
denn der Erbschein ist für den Erben verzichtbar, wenn er in einer notariellen Verfügung benannt ist.
Schon der Erbscheinsantrag würde das kosten, was das Testament kostet !
Deshalb:
Lassen Sie Ihre Erbrechtverhältnisse von einem Profi inspizieren und gestalten!
Und fragen Sie - wie in der Werkstatt: „Was kostet mich das?“