Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Schenkungen

 

Eltern und Großeltern wollen manchmal einfach nur großzügig sein und Kindern oder Enkeln etwas schenken.

 

"Geld brauchen die immer !"

 

Die einen für den Hausbau, die anderen für die neue Sofa-Garnitur, die anderen für den Führerschein oder das neue Super - Handy.

 

Alles nach dem Motto: Umsonst ist der Tod - und der kost' das Leben.

 

Was aber ist eine Schenkung ? Nun, eine freigiebige Zuwendung eines Vermögensvorteils, wennbeide Seiten darüber einig sind,

daß keine Gegenleistung geschuldet wird  (§ 516 BGB).

 

So drücken sich die Juristen aus.

 

Oma und Opa schenken meist Bargeld, legen aber auch schon mal ein Sparbuch für den Enkel an; vielleicht in der Weise, daß eine Verfügung zugunsten Dritter darin zu sehen ist.

 

Oder sie verschenken später das auf ihren Namen angelegte  S p a r b u c h .

 

Dabei darf man nie aus den Augen verlieren, daß es sich hier um Vorgänge handelt, die sich vielleicht erbrechtlich auswirken. Vielleicht sind sie unter gesetzlichen Erben auszugleichen oder auf spätere Pflichtteilsansprüche anzurechnen .

 

Schenken, also ja, aber mit Bedacht !

 

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Gisbert Bultmann

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