Sechzehn Staaten im Überblick
Die nachfolgende Kurzübersicht zum Güter- und Erbrecht von 16 Staaten wurde zusammengestellt von Herrn Bezirksnotar Frank Mauch ( Notarakademie Baden-Württemberg ) und kann auch hier abgerufen werden.
Welches Recht gilt wo ?
- Güterrecht
- Erbrecht
- Urkunden- und Legalisationsverkehr, Auslandsvertretungen
- Empfangsstelle des betreffenden Staates
Da sich das System der gesetzlichen Erbfolge nur schwer in wenigen Stichworten abstrakt darstellen läßt, werden unter Ziffer 2.2 lit. a) jeweils nur zwei charakteristische Beispielsfälle behandelt:
Fall 1: Der Erblasser war verheiratet und hinterläßt ein oder mehrere Kind(er).
Fall 2: Der Erblasser war verheiratet. Er hinterläßt anstelle von Abkömmlingen seine Eltern und ein vollbürtiges Geschwisterteil.
Ein gesetzliches Erbrecht für den überlebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kennen von den o.a. Staaten derzeit nur Dänemark (bei registrierten gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Gesetz vom 07.06.1989 - in Kraft seit 01.10.1989 ), die Niederlande (bei registrierten Partnerschaften, Art. 879a B.W. - in Kraft seit 01.01.1998), die spanische Provinz Katalonien und die Tschechische Republik ( allerdings nicht in Konkurrenz zu Abkömmlingen, § 474 Abs. 1 ZGB ).
Um nachfolgende Länderlisten anzuschauen bzw. downzuloaden benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
- Belgien
- Dänemark
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Liechtenstein
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweiz
- Spanien
- Tschechische Republik
- Türkei
- Ungarn
Abschließend noch die Linklisten zum internationalen Recht - eine Auswahl an Hyperlinks, alphabetisch sortiert nach Staaten - zusammengestellt von Bezirksnotar Frank Mauch, ( Stand: 7. Januar 2004 ):
- IPR Hyperlinkliste Gesamt (word 135.0 KB)
- IPR Hyperlinkliste Europa (word 101.0 KB)
- IPR Hyperlinkliste Afrikanische und asiatische Mittelmeeranrainer (word 30.0 KB)
- IPR Hyperlinkliste Australien, USA, Kanada (word 26.5 KB)
- IPR Gesamt (pdf 153.6 KB)