Erbschein
Der Erbschein ist der amtliche Ausweis der Erbberechtigung
Er dient den Erben zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, beim Grundbuchamt und anderen Stellen.
Es ist derjenige im Vorteil, der über eín notarielles Testament verfügt.
In diesem Fall e r s e t z t nämlich eine beglaubigte Abschrift des Testaments
in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlaßgerichtes den Erbschein.
So kann ein G r u n d b u c h auf den Erben umgeschrieben, ein B a n k k o n t o , eine Lebensversicherung ausgezahlt werden.
Das erspart dem Erben
- meist Zeit,
- immer Geld und
- schont seine Nerven
Die Banken und Sparkassen gehen nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ähnlich vor.
Näheres zum Erbschein und anderen Möglichkeiten der E r b e n l e g i t i m a t i o n an anderer Stelle.