Notar im Erbrecht
Der Notar im Erbrecht ist d e r Gestalter !
Es gibt kaum eine "vornehmere", daher auch keine befriedigendere - weil "befriedende" - Tätigkeit im Bereich der Vermögensnachfolge !
Ich habe in den achtundzwanzig Jahren als Notar eine große Zahl von
Testamenten, Erbverträgen und Übergabeverträgen verfaßt und beurkundet.
Bei etlichen anderen war ich beratend tätig !
Zudem habe ich eine große Zahl von
Erbauseinandersetzungs- und
Erbteilsübertragungsverträgen,
Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungen u.ä.
beraten, entworfen und beurkundet.