Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Elternunterhalt

 

Viele glauben an einen Sehfehler bei diesem Wort.

Und richtig:

Früher sagte man, daß ein Vater leichter vier Kinder ernähre als vier Kinder einen Vater.

Traurige Wahrheit !

Sie erhält eine neue Aktualität... durch die Vielzahl von Senioren, die pflegebedürftig in Heimen leben - und die Kosten hierfür nicht selbst bezahlen können.

Dann sind die Kinder gefragt.

 

Das ist das Thema des  Verwandtenunterhalts gemäß   §§ 1603  ff des BGB.... 

 

Hier hat sich ein  neues Spezial - Rechtsgebiet  aufgetan, von dessen Bedeutung wir uns noch vor wenigen Jahren nichts träumen ließen.

 

Ich plane, hierzu umfangreiche Informationen ins Netz zu stellen, und zwar sowohl für den interessierten Nichtjuristen wie auch  für die Kollegen.

 

Seit einiger Zeit häufen sich die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte und es sind einige brauchbare  Ausätze mit zusammenfassenden Darstellungen dieser neuen Rechtsprechung veröffentlicht worden. Schließlich sind auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu beobachten.

 

Erst vor wenigen Tagen berichtete die Tagesschau von einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in welchem der Duisburger Kollege Jörn Hauß eine Dame vertritt, die mangels hinreichend hohen Einkommens  zum  Elternunterhalt nicht herangezogen werden kann, die aber  ein zinsloses Darlehen in Höhe von rd. 62 ooo € auf ihr Haus aufnehmen soll.

 

Zeitungsbericht vom 16.03.2005

 

>>z

 

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