Schnittstelle Familien- und Erbrecht
Beim Unterhalt, in der Scheidung oder danach, können sich Überschneidungen von Familien und Erbrecht ergeben.
Im Leben der Senioren - und daher auch der erwachsenen Kinder - ist die Pflegebedüftigkeit eine solche Schnittstelle.
Wenn nämlich die Kinder die Pflegekosten der Eltern zahlen sollen.
Stichwort "Sandwich-Generation ".
Dann tritt das Sozialamt auf den Plan.
Es holt sich Leistungen von den Kindern zurück ( §§ 90, 91 BSHG ).
Ob diese zahlen müssen, beurteilt sich freilich nach den Vorschriften des Unterhaltsrechts ( §§ 1603 ff BGB)
Stichwort "Sozialhilfe-Regreß"
An dieser Stelle überschneiden sich also drei Rechtsgebiete.
Der Staat steht dann mit einem Bein in Ihrer Privatsphäre !