Hinweise für den Nicht-Juristen
Will sich der Nicht-Jurist über das Pflichtteilsrecht informieren, so greift er entweder zur Profi-Literatur, oder zu den allgemeinen Darstellungen des Erbrechts, die am Markt erhältlich sind. z.B. aus der
Reihe der Beckschen Rechtsberater.