Pflichtteilsrecht
Das Pflichtteilsrecht ist die Domäne des streitbaren Anwalts im Erbrecht.
Hier finden die meisten gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen um den Anteil am Vermögen der Erblasser statt.
Es ist das tägliche Brot des Erbrechts-Anwalts.
Hier muß er sich aus dem eff-eff - und bis zum tz auskennen.
Der Pflichtteilsberechtigte will einen forschen und durchsetzungsfähigen Fachmann.
Er soll ihn, den Enterbten, in sein Recht setzen und es - wenn schon nicht dem Erblasser, mit dem er sich nicht mehr auseinandersetzen kann - so doch dem begünstigten Erben "einmal richtig zeigen".
Der Erbe hat sich an die angenehme Vorstellung vom Genuß des Nachlasses bereits gewöhnt .
Er wünscht sich einen Anwalt, der den frechen Forderer nicht nur in die Schranken weist, sondern ihm auch deutlich macht, daß er zu Recht (und weshalb) enterbt wurde.
Es sind eine Menge E m o t i o n e n im Spiel.
Leider sind anwaltliche Schriftsätze und die Gerichte denkbar schlechte Schauplätze für das Austragen von Kämpfen, die ihre Ursache bisweilen in der Kindheit der Beteiligten haben.
Die Mandanten mögen dennoch häufig nicht davon lassen; offenbar weil sie sich nicht vorstellen können, daß der Richter meistens das, was sie als "schreiendes Unrecht" empfinden, gar nicht bei seiner Entscheidung berücksichtigen darf.
Aber wenigstens der Anwalt soll es wissen - und es der Gegenseite "einmal richtig zeigen".
Tatsächlich ist das Recht auch hier eine knochenharte und staubtrockene Materie.
Und Gerichte verspüren überhaupt keine Laune, sich lautstarke Verletztheiten von streitenden Erbrechts-Kampfhähnen auch nur anzuhören.
Einzelheiten zu diesem besonders wichtigen Teil des Erbrechts an anderer Stelle - verbunden mit praktischen Tips für die Durchsetzung von Ansprüchen, also zur Prozeß-Taktik !