Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist ein beliebtes und praktisches Instrument, mit dem man bestimmten Personen etwas zukommen lassen möchte, wenn man selbst stirbt.
V e r s i c h e r u n g s f a l l kann aber auch der Eintritt eines Ereignisses sein wie z.B. der 65. Geburtstag.
Der Versicherungsnehmer kann durch eine sogenannte B e z u g s b e r e c h t i g u n g eine begünstigte Person bestimmen
Bei Scheidung und ähnlichen Vorkommnissen empfiehlt es sich, den Vertrag "anzupassen",
d.h. eine Bezugsberechtigung zu widerrufen.
Juristen nennen dies einen echten V e r t r a g zugunsten D r i t t e r .
Der Begünstigte erwirbt einen eigenen Anspruch gegen die Lebensversicherungsgesellschaft.
Besteht eine solche Bezugsberechtigung nicht, so fällt mit dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme in seinen Nachlaß: Sie steht also den oder dem Erben zu.