Haftungsfallen
Das Erbrecht steckt voller Fußangeln - man tappt leicht in Fallen
Das gilt sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt oder Notar.
Der Unterschied ist:
Anwalt und Notar haften für Fehler und machen sich haftbar. Schäden, die durch sie verursacht werden, sind grundsätzlich zu ersetzen.
Anwalt und Notar sind - vom Standesrecht her - verpflichtet, sich durch eine Vermögenschadenhaftplichtver-
sicherung zu versichern.
Hier sollen exemplarisch einige der Haftungsfallen dargelegt werden.