Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Haftungsfallen

Das Erbrecht steckt voller Fußangeln - man tappt leicht in Fallen

Das gilt sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt oder Notar.

 

Der Unterschied ist:

 

Anwalt und Notar haften für Fehler und machen sich haftbar. Schäden, die durch sie verursacht werden, sind grundsätzlich zu ersetzen.

 

Anwalt und Notar sind - vom Standesrecht her - verpflichtet, sich durch eine Vermögenschadenhaftplichtver-

sicherung zu versichern.

 

Hier sollen exemplarisch einige der Haftungsfallen dargelegt werden.

 

Vorsicht Erbverzicht

 

Drei-Jahres-Frist

 

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Gisbert Bultmann

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45657 Recklinghausen

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Mobil  0170 . 5229856

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